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Baumstumpf Schwarzwald-Baar

Baumfällung

Die Fällung eines Baumes ist der erste Schritt, bevor ein Stumpf gefräst werden kann. Manche Bäume müssen aus Sicherheitsgründen gefällt werden, andere, weil sie krank sind oder das Grundstück umgestaltet wird. Wir vermitteln Ihre Anfrage für Baumfällungen an höchstens einen selbstständigen Partnerbetrieb.

⚠️ Genehmigungspflicht prüfen

In vielen Gemeinden des Schwarzwald-Baar-Kreises besteht eine Baumschutzsatzung. Das Fällen eines Baumes — auch auf dem eigenen Grundstück — kann genehmigungspflichtig sein. Bitte klären Sie vor Ihrer Anfrage, ob eine Genehmigung erforderlich ist oder bereits vorliegt. Die zuständige Gemeinde (Umweltamt, Grünflächenamt) gibt dazu Auskunft.

Methoden der Baumfällung

Klassische Fällung am Stück

Der Baum wird mit einem kontrollierten Schnitt am Stammfuss gefällt und fällt in eine vorher festgelegte Richtung. Diese Methode setzt ausreichend freien Fallraum voraus.

Seilklettertechnik (SKT)

Bei beengten Platzverhältnissen, in der Nähe von Gebäuden oder anderen Bäumen klettert ein Fachmann in den Baum und trägt ihn Stück für Stück von oben ab. Die abgetrennten Teile werden kontrolliert abgeseilt.

Hubsteigereinsatz

Bei gut zugänglichen Bäumen kann ein Hubsteiger eingesetzt werden, um den Baum ebenfalls Stück für Stück von oben abzutragen.

Wann muss ein Baum gefällt werden?

  • Krankheit oder Schädlingsbefall: Pilzbefall, Borkenkäfer oder andere Schädlinge haben den Baum so stark geschädigt, dass er nicht mehr standsicher ist.
  • Sturmschaden: Der Baum wurde durch einen Sturm beschädigt und stellt eine Gefahr dar.
  • Baumassnahmen: Der Baum steht im Weg für einen geplanten Neu- oder Anbau.
  • Gartengestaltung: Der Baum passt nicht mehr ins Gartenbild oder beschattet die Fläche zu stark.
  • Gefahr im Verzug: Der Baum droht umzustürzen und gefährdet Personen oder Sachen.

Was nach der Fällung zu beachten ist

Nach der Fällung bleibt der Stumpf im Boden. Überlegen Sie bereits bei der Fällungsanfrage, ob der Stumpf ebenfalls entfernt werden soll. Dies kann oft im selben Arbeitsschritt erfolgen, was Zeit und Kosten spart.

  • Das anfallende Holz kann als Brennholz oder Stammholz verwertet werden — sprechen Sie dies mit dem Betrieb ab.
  • Kronenmaterial und Astwerk wird in der Regel gehäckselt und entsorgt.
  • Die Stumpfentfernung kann separat oder im gleichen Zuge angefragt werden.

Baumfällung anfragen

Beschreiben Sie den Baum (Art, Höhe, Durchmesser, Standort) und ob der Stumpf ebenfalls entfernt werden soll. Bitte geben Sie an, ob eine Fällgenehmigung vorliegt oder beantragt wurde.

Unverbindlich anfragen
+49 1578 2587240 Anfrage senden